Abrechnung:

Die Praxis ist eine reine Privat bzw. Selbstzahler Praxis. Daher klnnen wir leider nicht direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

 

 

Für privat versicherte Patienten:

 

Alle meine Leistungen werden, wie in einer normalen Arztpraxis auch über die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.

Deshalb werden alle meine Leistungen voll von den privaten Kassen und der Beihilfe erstattet. Sollte es dennoch einmal Fragen oder Probleme bei der Abrechnung insb. mit der Beihilfe geben, sprechen Sie mich bitte an, wir finden eine Lösung.

 

 

 

Für Selbstzahler:

 

Auch als Selbstzahler erhalten Sie eine ärztliche Rechnung basierend auf der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese Rechnung können Sie als sogenannte Gesundheitsaufwendungen bei der jährlichen Steuererklärung einreichen.

 

Die Kosten für eine Behandlung variieren nach Zeit- und Behandlungsaufwand. Der Stundensatz liegt bei 104 €.

Wenn Sie mir Ihre Beschwerden in einer kurzen Mail an info@heilungskonzepte.de schicken, kann ich Ihnen gerne einen vorläufigen, unverbindlichen Kosten- und Behandlungsplan zukommen lassen.

 

 

Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zu einer osteopathischen Behandlung:

 

Die meisten Krankenkassen leisten einen Zuschuss zur osteopathischen Behandlung. Im Schnitt sind das für 4 Behandlungen jeweils 40 € pro Jahr.  

Unsere Praxis erfüllt die Voraussetzung für den Zuschuss.

Auch können wir die häufig geforderte ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit osteopathischen Behandlung direkt ausstellen. 

 

 

 

 

"Was nützet mir der Erde Geld?

Kein kranker Mensch genießt die Welt"

 

Goethe