Abrechnung und Preise:
Die Praxis ist eine reine Privat- bzw. Selbstzahler Praxis. Daher kann ich leider nicht direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Für privat versicherte Patienten:
Da alle meine Leistungen über die GOÄ abgerechnet werden sind sie im vollen Umfang erstattungsfähig, auch von der Beihilfe.
Für Selbstzahler:
Als Selbstzahler erhalten Sie ebenbfalls eine ärztliche Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese Rechnung können Sie als sogenannte Gesundheitsaufwendungen bei der jährlichen Steuererklärung einreichen.
Die Kosten für eine Behandlung variieren je nach Zeit- und Behandlungsaufwand. Der Stundensatz liegt bei 111 €.
Gerne kann ich Ihnen einen vorläufigen Kosten- und Behandlungsplan zuschicken. Senden Sie mir dafür eine Mail unter: info@heilungskonzepte.de
Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zu einer osteopathischen Behandlung:
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Zuschuss zur osteopathischen Behandlung. Im Schnitt sind das 40 - 60€ pro Behandlung und das 4-6 mal pro Kalenderjahr.
Unsere Praxis erfüllt die Voraussetzung für den Zuschuss.
Auch können wir, die häufig geforderte ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit osteopathischen Behandlung, direkt ausstellen.
"Was nützet mir der Erde Geld?
Kein kranker Mensch genießt die Welt"
Goethe
